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  • dr JUPI

Parkieren

Die Ordnung auf den verkehrsfreien, oberirdischen Ebenen (Wege, Plätze) sowie die Benützung der Besucherparkplätze Ost und West sind im richterlichen Verbot geregelt.

Das Befahren des allgemeinen Fahrverbots kann für den kurzzeitigen Warenumschlag gestattet werden. Handwerker erhalten für die Zeit ihres Arbeitseinsatzes eine Parkkarte, die berechtigt, das Fahrzeug auf den Besucherparkplätzen abzustellen. Diese kann bei der Betriebszentrale Jupiterstrasse 11 bezogen werden.

Das Einhalten des allgemeinen Fahrverbots wird kontrolliert. Bei unerlaubtem Befahren und/oder Parkieren wird eine Umtriebs-Entschädigung ausgestellt.

Richterliches Verbot

UBG

Überbauungsgenossenschaft
Murifeld-Wittigkofen
Sekretariat
Bärenplatz 8
Postfach
3001 Bern
 
Tel. 41 (31) 326 99 85
sekretariat@ubg-mw.ch

Betriebszentrale Murifeld-Wittigkofen

Jupiterstrasse 11
3015 Bern
 
Tel. 41 (31) 941 07 62
betriebszentrale@ubg-mw.ch

Notfall-Nr.

117 Polizei
118 Feuerwehr
144 Sanitätspolizei
1414 Rega
145 Tox Info

Copyright 2017, Überbauungsgenossenschaft Murifeld-Wittigkofen

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